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AGB / Datenschutz / Widerrufsrecht |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen von uns erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt. Der Auftraggeber verzichtet mit Annahme der Ware auf die Geltendmachung seiner eigenen Einkaufsbedingungen, die auch nicht durch unser Schreiben oder unsere Lieferung Vertragsinhalt werden.
2. Vertragsabschluss
2.1.) Angebote von uns erfolgen freibleibend, mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitätsbeschaffenheit, Zusammensetzung, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2.) Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
2.3.) Der Vertrag kommt zustande mit Annahme einer mündlichen, telefonischen, schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erteilten Bestellung des Käufers, die in der Regel durch die Übersendung einer entsprechenden Auftragsbestätigung erfolgt. Die Annahme einer Bestellung kann auch unmittelbar durch Zustellung der bestellten Ware mit Zustellung der entsprechenden Einkaufsrechnung erfolgen.
3. Lieferzeit/Teillieferungen
3.1.) Die von uns schriftlich bestätigten Liefertermine gelten in allen Fällen vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeiten. Für den Fall, dass eine Lieferung nicht zu einem schriftlich bestätigten Fixliefertermin auf den Weg gebracht wurde, kann der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 2 Wochen beträgt. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
3.2.) Bei Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe von Naturkatastrophen, Aufruhr, Streik oder aufgrund sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände, sind wir berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als 2 Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.
3.3.) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1.) Die vereinbarten Preise ergeben sich aus unseren gültigen Preislisten und Auftragsbestätigungen. Sie verstehen sich ab dem von uns gewählten Auslieferungslager bzw. ab Lager Bad Neustadt. In den Preisen nicht eingeschlossen sind Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Verpackung, Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. Diese Kosten sind, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, vom Käufer zu tragen. Die Höhe der Versandkosten berechnet sich nach Versandart, Gewicht der Sendung und ist auf unseren Preislisten, Angeboten unserer Homepage im Internet und unseren Auftragsbestätigungen ersichtlich. Die aktuell gültigen Preislisten gelten als Bestandteil des Kaufvertrages.
4.2.) Bei Lieferung ab Werk gilt die Ware auch dann als geliefert, wenn sie von uns als versandfertig gemeldet wird.
4.3.) Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von uns auf den Vertragspartner über.
4.4.) Rechnungen von uns sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsart zu begleichen, wobei, sofern nicht anderweitig vereinbart, unsere Rechnungen per Nachnahme, Vorkasse oder bar bei Abholung zu begleichen sind. Bei Kaufverträgen über 5.000,- Euro ist folgende Zahlungsweise geltend: 1/3 Anzahlung nach Auftragsbestätigung, Rest bei Lieferung/Abholung.
4.5.) Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank. Uns bleibt der Nachweis eines höheren, durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens von uns vorbehalten.
4.6.) Im Falle eines Stornos seitens des Kunden nach erfolgreicher Bestätigung unserer Auftragsbestätigung berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe v. 25% der Auftragssumme.
5. Widerrufsrecht
1.) Offensichtliche Mängel an der Ware sind vom Käufer innerhalb von 24 Std. nach Empfang der Sendung schriftlich bei uns anzumelden. Unterlässt der Käufer die frist- und formgerechte Anzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Wir sind berechtigt und im Fall der Anerkennung der Mängelrüge verpflichtet, nach eigener Wahl mangelhafte Ware nachzubessern oder Ersatz zu leisten. Der Käufer steht uns mindestens 2 Nachbesserungsversuche zu. Alternativ dazu können wir eine Ersatzlieferung vornehmen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten bleiben unberührt.
2.) Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners, unabhängig von deren Rechtsgrundlage, sind ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (dies umfasst z. B. Folgeschäden, entgangener Gewinn sowie Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).
3.) Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
4.) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der festgestellte Fehler darauf beruht, dass der Vertragspartner Betriebs- oder Warnungsanweisungen von uns nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragswaren eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Produkten entstehen, deren Kompatibilität man uns nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat. Weiterhin sind Schäden durch höhere Gewalt, durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
5.) Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.
6.) Eine Gewährleistung auf behördliche Genehmigung zur Nutzung oder Aufstellung der von uns angebotenen Produkte besteht nicht. Ferimpex übernimmt keine Garantie für Marktgängigkeit oder Eignung der angebotenen Waren für einen bestimmten Zweck.
6. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für alle gekauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 24 Monate ab Auslieferungstag.
7. Eigentumsvorbehalt
1.) Alle Lieferungen von uns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten (Vorbehaltswaren) erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über.
2.) Wir werden auf Wunsch des Vertragspartners bereits vorher Teile der gelieferten Vorbehaltsware an diesen übereignen, wenn und soweit der Wert der gelieferten Vorbehaltsware alle offenen Forderungen von uns um mehr als 30 % übersteigt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu versenden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner bereits hiermit alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderung von uns an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Vertragspartner wird einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder unsere abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf die Rechte von uns hinweisen.
3.) Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Befugnisse des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Wir können dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderung anzeigen und die Forderung selbst einziehen.
4.) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes wird der Vertragspartner die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend versichern und uns auf Anforderung Einsicht in die Versicherungspolice gewähren. Der Vertragspartner tritt seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an und erklären die Rückabtretung an den Vertragspartner mit der Maßgabe, dass diese wirksam wird, sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
1.) Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
2.) Wir werden bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
9. Verschiedenes
1.) Soweit diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und unsere Auftragsbestätigungen nicht besondere Regelungen treffen, gelten für das Lieferverhältnis die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse der Metallindustrie.
2.) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Sollenau.
3.) Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit den Vertragsbedingungen zwischen den Parteien Wr. Neustadt.
4.) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.7.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBI.731, Seite 856) sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGBI.731, Seite 868) sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Auch für alle Streitigkeiten hinsichtlich der Entstehung und der Wirksamkeit eines Vertragsverhältnisses gilt ein Gerichtsstand nach unserer Wahl.
5.) Nicht der Geschäftsleitung angehörende Vertreter von uns sind nicht befugt, eine von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns abweichende Abwicklung des Geschäftes zu vereinbaren.
6.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Stand: September 2005
Download AGB: HIER
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